News: Insolvenzverwalter verklagt Aurelius

News: MS ‚Deutschland‘ Beteiligungsgesellschaft mbH:

Faktenpapier des Insolvenzverwalters: MS Deutschland: Traumschiff-Insolvenzverwalter verklagt Münchner Finanzinvestor Aurelius auf 6,3 Mio. Euro

Kiel, 3. März 2017 | Reinhold Schmid-Sperber, Insolvenzverwalter der MS „Deutschland“ Beteiligungsgesellschaft mbH, verklagt den Münchner Finanzinvestor Aurelius Equity Opportunities SE & Co. KGaA auf Zahlung von insgesamt 6,3 Mio. €.

Begründet wird die Klage zum einen mit einem nicht ausgezahlten Darlehen in Höhe von 2,4 Mio €. Aurelius als früherer Hauptgesellschafter der MS „Deutschland“ Beteiligungsgesellschaft mbH hatte sich im Rahmen der Emission der „Traumschiff-Anleihe“ verpflichtet, dieses Darlehen zur Verfügung zustellen. Die Auszahlung hat Aurelius dann aber im Herbst 2014 verweigert und zudem die Darlehensverträge gekündigt, ohne dazu – nach Einschätzung des Insolvenzverwalters – berechtigt zu sein. In der Folge musste die MS „Deutschland“ Beteiligungsgesellschaft am 29. Oktober 2014 Insolvenzantrag stellen.

Zum anderen wird ein Teil des durch die Insolvenz verursachten Schadens, nämlich zunächst rund 3,6 Mio. €, eingeklagt.

Schließlich wird in Höhe von rund 300 TEUR die Rückzahlung eines Beratungshonorars begehrt, das die MS „Deutschland“ Beteiligungsgesellschaft mbH nach Einschätzung des Insolvenzverwalters zu Unrecht gezahlt hat.

Die Insolvenz der „Traumschiff“-Gesellschaft hatte hohe Wellen geschlagen. Zum einen aufgrund der Prominenz des Schiffes und seiner Passagiere. Zum anderen aufgrund der Tatsache, dass rund 2000 Anleger die „Traumschiff-Anleihe“ gezeichnet hatten. Diese Anleihe ist durch die Insolvenz weitgehend wertlos geworden: Bislang konnte der Insolvenzverwalter lediglich 15 Prozent der Verbindlichkeiten zurückzahlen.

Viele Anleger hatten vor allem aus zwei Gründen in die „Traumschiff“-Gesellschaft investiert:

1. Der Anlageprospekt enthielt ein Kurzwertgutachten, wonach das „Traumschiff“ einen Wert von 100 Mio $ habe. Dieser Wert erwies sich bei der späteren Verwertung jedoch als bei weitem nicht realisierbar.

2. Aurelius hatte u.a. die hier streitigen Darlehenszahlungen in Millionenhöhe für den Fall zugesagt, dass das Traumschiff nicht aus dem wirtschaftlich schweren Fahrwasser, in dem es sich zur Zeit der Anleiheemission befand, herauskommen sollte. Als dieser Fall dann eintrat, verweigerte Aurelius aber weitgehend die Auszahlung der Darlehen – unter Berufung auf wirtschaftliche Schwierigkeiten des Unternehmens.

Bemerkenswert im Zusammenhang mit der Zusage der Darlehensgewährung durch Aurelius im Rahmen der Emission der „Traumschiff-Anleihe“ ist Folgendes:

Zum Zeitpunkt der Emission der „Traumschiff-Anleihe“ hatten Aurelius und mit ihr verbundene Unternehmen aus bereits bestehenden älteren Darlehen Rückzahlungsansprüche in zweistelliger Millionenhöhe gegen die MS „Deutschland“ Beteiligungsgesellschaft mbH. Diese Ansprüche wurden aus den Emissionserlösen der Anleihe bedient. Dass Aurelius also ein erhebliches Eigeninteresse an der erfolgreichen Platzierung der „Traumschiff-Anleihe“ hatte, liegt wohl auf der Hand.

„Aurelius hat sich nach meiner rechtlichen Einschätzung in mehrfacher Hinsicht grob vertragswidrig verhalten“, sagt Schmid-Sperber. „Da sämtliche außergerichtlichen Vergleichsversuche leider ergebnislos geblieben sind und da Aurelius-Vorstandschef Dr. Dirk Markus keinerlei Gesprächsbereitschaft mehr zeigt, musste ich nun im Sinne der geschädigten Gläubiger beim Landgericht München I Klage einreichen.“ Schmid-Sperber rechnet mit einer Verfahrensdauer von mindestens zwei bis drei Jahren. Im Idealfall könnte ein Sieg vor Gericht die Insolvenzquote um 10 Prozentpunkte erhöhen.

Pressekontakt:

Agentur das AMT GmbH & Co. KG
Andreas Jung
T: +49 (0) 431 55 68 67 90
Mobil: +49 (160) 632 00 72
E-Mail: jung@das-amt.net