News: Information für Anleihegläubiger MS Deutschland, Stand 07.01.2015

News: Informationen bezüglich Inhaberschuldverschreibungen, Stand 07.01.2015

Seitens Reimer Rechtsanwälte wurden nachfolgende Informationen für Anleihegläubiger der Anleihe der MS „Deutschland“ Beteiligungsgesellschaft mbH vor dem Hintergrund des laufenden Insolvenzverfahrens zusammengestellt.

INFORMATIONEN FÜR ANLEIHEGLÄUBIGER DER INHABER-TEILSCHULDVERSCHREIBUNGEN
(Wertpapier-Nr WKN A1RE7V)
ISIN DE000A1RE7V0
Insolvenzverfahren MS “Deutschland” Beteiligungsgesellschaft mbH
Stand: 7. Januar 2015


Wann wurde die Insolvenz eröffnet, wer ist der Insolvenzverwalter?
Am 1. Januar 2015 hat das Amtsgericht Eutin das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS „Deutschland“ Beteiligungsgesellschaft mbH eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde der Kieler Rechtsanwalt Reinhold Schmid-Sperber benannt. Dieser war zuvor bereits vorläufiger Insolvenzverwalter.

Kontakt:

Reimer Rechtsanwälte Partnergesellschaft
Reinhold Schmid-Sperber
Schwedenkai 1
24103 Kiel
kiel@reimer-rae.de

Welchen rechtlichen Status besitzen Anleihegläubiger in diesem Insolvenzverfahren?
Die Inhaber von Teilschuldverschreibungen (im Folgenden: „Anleihegläubiger“) sind im eröffneten Insolvenzverfahren Gläubiger der MS „Deutschland“ Beteiligungs GmbH im Sinne und im Range des § 38 InsO. Insofern handelt es sich bei den Anleihe-Forderungen und den bis Insolvenzeröffnung entstandenen Zinsforderungen um nicht nachrangige Insolvenzforderungen, die gleichberechtigt mit allen anderen Insolvenzforderungen behandelt werden. Nur die ab Insolvenzeröffnung anfallenden Zinsforderungen sind nachrangig, wie auch die Zinsforderungen der anderen Gläubiger nach Insolvenzeröffnung.

 

Wie hoch sind die Verbindlichkeiten der MS „Deutschland“ Beteiligungsgesellschaft mbH?
Die aktuellen Verbindlichkeiten der MS „Deutschland“ Beteiligungsgesellschaft mbH betragen rund 60 Mio. Euro. Davon entfallen rund 54 Mio. € auf Forderungen der Anleihegläubiger.

 

Wie werden meine Interessen als Anleihegläubiger vertreten?
In einer Gläubigerversammlung für die Anleihegläubiger am 12. November 2014 wurde für sämtliche Anleihegläubiger ein sogenannter „Gemeinsamer Vertreter“ gewählt. Dies ist STU Management Partners, vertreten durch seinen geschäftsführenden Partner, Diplom-Kaufmann Stefan Ulrich. Der Gemeinsame Vertreter ist allein berechtigt und verpflichtet, die Rechte der Gläubiger im Insolvenzverfahren geltend zu machen. Herr Ulrich steht in engem Kontakt mit dem Insolvenzverwalter und nimmt seine Aufgaben vollumfänglich und sorgfältig wahr.

Kontakt:

STU Management Partners GmbH
Stefan Ulrich
Rüdesheimer Straße 11
80686 München
msd@stu-management.de

 

Laut Prospekt sind die Ansprüche der Anleihegläubiger durch eine Schiffshypothek gesichert. Welche Rechte ergeben sich daraus für mich als Anleihegläubiger?
Wir gehen derzeit davon aus, dass die Schiffshypotheken nicht rechtswirksam bestellt wurden. Damit sind die Anleihegläubiger wie alle anderen Gläubiger zu behandeln. Eine Befriedigung der angemeldeten Forderungen erfolgt dann für alle gleich – anhand der noch zu ermittelnden Insolvenzquote. Bezüglich der Bestellung der Hypothek besteht derzeit mit dem Gemeinsamen Vertreter noch eine Meinungsverschiedenheit, da dieser die Unwirksamkeit nicht anerkennt. Dieser Punkt befindet sich in der Prüfung.

 

Was bedeutet es für mich als Anleihegläubiger, wenn das Schiff demnächst verkauft wird?
Der Verkaufserlös fließt in die Insolvenzmasse, sofern die Hypothek nicht rechtswirksam bestellt ist. Er wird dann später unter den Gläubigern nach Maßgabe der Insolvenzordnung gemäß der für alle Gläubiger einheitlichen Quote verteilt.

 

Muss ich meine Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden?
Nein, die Forderungen aus den Anleihen (Hauptforderung und Zinsen) werden beim Insolvenzverwalter durch den Gemeinsamen Vertreter in einem Gesamtbetrag angemeldet. Diese Anmeldung wird derzeit vorbereitet und fristgerecht eingereicht. Anleihegläubiger müssen derzeit nichts weiter unternehmen, um ihre Rechte zu wahren. Da der Gemeinsame Vertreter die Forderung von 50 Mio. € zuzüglich der am Mitte Dezember 2014 fällig gewordenen Zinsen für alle Anleihegläubiger zur Insolvenztabelle anmelden wird, würde der Insolvenzverwalter Forderungsanmeldungen einzelner Anleihegläubiger nicht anerkennen können. Denn mit der Wahl des Gemeinsamen Vertreters besteht für einzelne Gläubiger keine Berechtigung zur Anmeldung mehr.

 

Muss ich die Anleihe kündigen, um Forderungen daraus geltend zu machen?
Eine Kündigung der Anleihe ist nicht notwendig. Die Forderung auf Rückzahlung der Anleihe ist gem. § 41 InsO auch ohne Kündigung fällig.

 

Wie kann ich erkennen, ob Forderungen der Anleihegläubiger zur Insolvenztabelle angemeldet wurden?
Der Gemeinsame Vertreter und die Kanzlei Reimer Rechtsanwälte werden die Forderungs-anmeldung auf den Webseiten Ihrer Unternehmen veröffentlichen.

 

Wie erfahren der Gemeinsame Vertreter oder der Insolvenzverwalter, dass ich Anleihegläubiger bin, um später gegebenenfalls Zahlungen an mich zu leisten?
Der Ausschüttungen erfolgen zentral über das sogenannte Clearstream-Verfahren, über das in der Vergangenheit auch die Zinszahlungen erfolgt sind: Die depotführenden Banken melden der Clearstream-Stelle, welche Anleihen in ihren Depots liegen. Die Auszahlung erfolgt dann an die jeweilige Bank, die wiederum eine Zuordnung zu den einzelnen Depots vornimmt.
Unabhängig davon können sich Anleihegläubiger bei ihrem Gemeinsamen Vertreter (STU Management Partners) unter Nachweis des Gläubigerstatus’ (z.B. durch Depotauszug) registrieren lassen, um von diesem in Zukunft direkt mit weiteren Informationen versorgt zu werden.

 

Bekomme ich als Anleihegläubiger Zugang zu dem Gläubigerinformationssystem auf der Internetseite von Reimer Rechtsanwälte (www.reimer-rae.de)?
Nein. Dies ist technisch nicht möglich, da nur Anmeldegläubiger einen Zugang erhalten können.

 

Wann kann ich mit der Auszahlung zumindest eines Teils meiner Forderungen rechnen?
Das Insolvenzverfahren wird mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Die Höhe der Quote steht erst nach Abschluss des Verfahrens fest. Sobald es aber möglich ist, wird der Insolvenzverwalter eine erste Abschlagsverteilung auf die zur Insolvenztabelle angemeldeten berechtigten Forderungen vornehmen. Aus heutiger Sicht ist dies in der zweiten Jahreshälfte 2015 zu erwarten.

 

Kann ich meine Anleihe jetzt verkaufen oder übertragen?
Durch die Geltendmachung der Ansprüche aus den Anleihen durch den Gemeinsamen Vertreter ist dies außerhalb des Insolvenzverfahrens möglich – ohne Beachtung der Formvorschriften, welche die Insolvenzordnung für die Übertragung einer Forderung vorsieht. Der Transfer der Anleihen erfolgt wie vor der Insolvenz über die Wertpapierdepots der Banken. Der Insolvenzverwalter muss über eine solche Transaktion nicht informiert werden. Der Handel erfolgt im Freiverkehr in Frankfurt (Quotation Board).

 

Ich habe meine Anleihe bereits vor der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens gekündigt aber noch kein Geld erhalten. Was muss ich jetzt tun?
Auch diese Forderung wird vom Gemeinsamen Vertreter zur Tabelle angemeldet. Sie müssen nichts weiter veranlassen.

 

Kann ich Schadensersatzansprüche gegen die Emittentin und weitere Verantwortliche geltend machen?
Hierzu kann der Insolvenzverwalter keine Stellungnahme abgeben. Sollten derartige Ansprüche gegenüber der MS „Deutschland“ Beteiligungsgesellschaft bestehen, werden diese jedoch nicht vom Gemeinsamen Vertreter angemeldet, sondern müssen von dem Gläubiger selbst verfolgt werden.

 

Prüft der Insolvenzverwalter auch Ansprüche gegen Personen oder Unternehmen, die derzeit personell oder organisatorisch nicht der MS „Deutschland“ Beteiligungsgesellschaft zuzuordnen sind?
Der Insolvenzverwalter prüft sämtliche denkbaren Ansprüche zugunsten der MS „Deutschland“ Beteiligungsgesellschaft und wird diese gegebenenfalls mit den notwendigen Maßnahmen geltend machen.

 

Soll ich einen Rechtsanwalt oder einen sogenannten „Aktionärsschützer“ einbeziehen oder mich einer Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitzer anschließen?
Hierzu können wir keine Empfehlung abgeben. Allerdings ist zu beachten, dass hierdurch entstehende Kosten nachrangige Insolvenzforderungen darstellen. Diese werden erst nach vollständiger Befriedigung der Hauptforderungen, und dann ebenfalls nur anteilig mit der noch zu ermittelnden Insolvenzquote bedient. Hiermit ist in vorliegendem Fall nicht zu rechnen.

 


Nach Medieninformationen wurde das Schiff an das US-Unternehmen Crystal Cruises verkauft. Stimmt das?
Es gab und gibt keinerlei Angebote des US-Unternehmens Crystal Cruises zum Erwerb der MS Deutschland oder der Reederei – und folglich auch keine Vereinbarungen mit Crystal Cruises.
Richtig ist: Es existiert eine Vereinbarung über den Erwerb der MS Deutschland mit einem Investor. Bevor der Verkauf wirksam wird, müssen seitens des Vertragspartners jedoch noch zahlreiche Verpflichtungen und Formalitäten erfüllt werden. Der Investor hat zudem Interesse am Kauf des Geschäftsbetriebs der Reederei Peter Deilmann geäußert.

 

Was ist eigentlich genau der Verkaufsgegenstand, über den verhandelt wird?
Der Insolvenzverwalter versucht primär, die MS Deutschland als den größten Vermögens­bestand­teil der MS „Deutschland“ Beteiligungsgesellschaft zu verkaufen. Die Gesellschaft selbst stellt allenfalls einen sehr geringen Vermögens­bestand­teil dar.
Zusätzlich versucht der Insolvenzverwalter, den Geschäftsbetrieb und Vermögensbestandteile der Reederei Peter Deilmann zu veräußern. Käufer kann der potenzielle Schiffserwerber sein, muss es aber nicht sein. Erlöse aus dem Verkauf der Reederei würden den Gläubigern der Reederei zugute kommen, nicht aber den Anleihegläubigern. Denn formal werden die beiden Insolvenzverfahren getrennt geführt.

 

Lag die Absage der Weltreise in Verbindung mit der Verlängerung des Verkaufsprozesses wirklich nur an fehlenden Finanzierungszusagen oder gab es noch andere Gründe?
Die MS Deutschland besaß zum Zeitpunkt der Absage lediglich eine Betriebsgenehmigung (die sogenannte Klasse) bis Ende Februar 2015. Damit hätte das Schiff bei einem planmäßigen Antritt der Weltreise in der Südsee außer Betrieb gestellt und die Gäste heimgeflogen werden müssen. Die hätte nicht nur enorme Kosten verursacht, sondern auch den Verkaufsprozess enorm erschwert. Für die ursprünglich geplante Verlängerung der Klasse um weitere zwei Jahre wären Klassifizierungsarbeiten für einen siebenstelligen Betrag nötig gewesen. Hierfür fehlten zum Zeitpunkt der Absage die finanziellen Mittel – die Absage war somit alternativlos.

 

Kann der ursprünglich geplante Werftaufenthalt nachgeholt werden und welcher Aufwand würde dadurch für die erneute Inbetriebnahme des Schiffes entstehen?
Für das Schiff konnte die sogenannte Klasse von ursprünglich November 2014 auf Ende Februar 2015 verlängert werden. Dies hat zu Kosten im niedrigen fünfstelligen Bereich geführt. Solange ist die Deutschland weiterhin uneingeschränkt betriebsbereit.

 

Selbstverständlich können weitere Werftarbeiten jederzeit nachgeholt werden. Die Kosten zur Verlängerung der Klasse um zwei Jahre und für notwendige Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten betrügen rund zwei Millionen Euro. Modernisierungs- und Verschönerungsarbeiten – bis hin zum Anbau der ursprünglich geplanten Außenbalkone – würden zusätzlich mindestens weitere vier Millionen Euro kosten. Ob und in welchem Umfang entsprechende Aufwendungen nach Erwerb getätigt werden, ist Sache des potenziellen Investors.